Patientenverfügung
Jeder Mensch kann durch einen Unfall, durch Krankheit oder hohes Alter in die Lage geraten, seinen Willen selbst nicht mehr wirksam erklären zu können. Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung, die in einem solchen Fall in Kraft tritt und den Angehörigen und Ärzten die Wünsche der oder des Verfügenden übermittelt. Sie legen damit fest, welche medizinische Behandlung Sie in bestimmten Krankheitssituationen wünschen oder ablehnen. Eine Patientenverfügung bedarf keiner bestimmten Form, sie sollte jedoch Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift enthalten und sie muss unterschrieben sein. Sie sollten den Text regelmäßig, zum Beispiel jährlich, bestätigen, am besten mit Datum und Unterschrift, und dafür sorgen, dass Ihre Verfügung auch gefunden wird. Am besten händigen Sie Ihren Angehörigen und Ihrem Hausarzt je eine Kopie davon aus. Sie können auch eine Karte bei sich tragen, auf der vermerkt ist, dass es eine Patientenverfügung gibt und wo deren Original hinterlegt ist. Hilfreich ist auch eine Eintragung ins Vorsorgeregister.
In der Broschüre des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz finden Sie sorgfältig erarbeitete Textbausteine, mit denen Sie Ihre individuellen Vorstellungen formulieren können.
Broschüre des Bundesministeriums der Justiz
Die Deutsche Bischofskonferenz bietet mit der christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben juristischen Informationen die geistliche Beratung zum Thema.
Broschüre der Deutschen Bischofskonferenz
Vorsorgevollmacht
Für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind, können Sie eine Person Ihres Vertrauens als Bevollmächtigten einsetzen. Die Patientenverfügung ist unabhängig davon gültig. Die bevollmächtigte Person vertritt Ihre Interessen für den in der Vorsorgevollmacht bezeichneten Fall. Sie kann sich auf Bankangelegenheiten, Verträge, die Bestimmung des Aufenthaltsorts wie z. B. bei einem Umzug in ein Pflegeheim oder aber andere Bereiche beziehen, die von Ihnen festgelegt werden. Wenn die Vollmacht auch für Fragen der medizinischen Behandlung gelten soll, muss darin dem Bevollmächtigten ausdrücklich die Befugnis erteilt werden, ärztlichen Maßnahmen zuzustimmen oder sie abzulehnen. In jedem Fall sollte der oder die Bevollmächtigte eine Person Ihres Vertrauens sein. Wichtig ist, dass Sie mit ihr über Ihre Vorstellungen reden, die Sie in der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht zum Ausdruck bringen wollen. Wenn die betreffende Person bereit ist, diese Verantwortung zu übernehmen, sollte sie dieses Formular unterschreiben und das Zweitexemplar des Formulars erhalten. Wenn die Vollmacht zum Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder zur Aufnahme von Darlehen berechtigen soll, muss sie von einem Notar beurkundet und beglaubigt werden.