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Finanzielle Absicherung

Der Bestattungsvorsorgevertrag

Ein Vorsorgevertrag wird immer ganz auf die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Menschen zugeschnitten. Im Vorfeld werden mit dem Bestatter alle Möglichkeiten der Bestattung durchgesprochen und in allen Einzelheiten fixiert. Dabei kann z. B. bestimmt werden:

  • die Ausrichtung der Bestattung bezüglich der religiösen Zugehörigkeit

  • der Personenkreis, der informiert werden soll

  • der Friedhof und die Grabart, die für die Bestattung vorgesehen sind

  • die Regelung der Grabpflege

  • die Ausrichtung der Trauerfeier

  • die finanziellen Regelungen

Die voraussichtlich entstehenden Kosten werden somit transparent und nachvollziehbar. Entscheidungen, insbesondere auch in finanzieller Hinsicht, können auf dieser Grundlage zuverlässig geplant und realisiert werden.

Im Normalfall stehen zwei Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge zur Verfügung:

Treuhandkonto

Auf dieses Konto wird eine Summe per Einmalzahlung geleistet. Dritte können auf das Konto nicht zugreifen, auch das Sozialamt nicht, sodass das von Ihnen angelegte Geld für den ihm zugedachten Zweck gesichert ist. Die Einlage wird höher verzinst als herkömmliche Sparbucheinladen und ist per Bürgschaft der Treuhand AG geschützt sowie durch die Bank, bei der das Konto eingerichtet wird.

 

Sterbegeldversicherung

Bei der Sterbegeldversicherung werden, ähnlich wie bei einem Bausparvertrag, regelmäßig Beträge eingezahlt. Im Todesfall wird die Summe für das Begräbnis an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Die Sterbegeld- und Bestattungsvorsorgeversicherung ist die Absicherung des Bestattungsvorsorgevertrages über einen zentral geschlossenen Versicherungsvertrag.

Ihre Vorteile:

  • Keine Gesundheitsüberprüfung
  • Aufnahme bis zum achtzigsten Lebensjahr möglich
  • Günstige laufende Beiträge
  • Kein bürokratischer Aufwand
  • Anteilige Überschussbeteiligung
  • Keine Wartezeit im Leistungsfall
  • Wahlweise Monats-, Jahres- oder Einmalzahlung

Nehmen Sie unsere Vorsorgeberatung in Anspruch – kostenfrei und unverbindlich.

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