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Wie verfasse ich ein Testament?

Wenn Sie eine andere Erbfolge oder Verteilung Ihres Erbes wünschen als die gesetzliche, sollten Sie dies unbedingt in einem Testament schriftlich festlegen. Vor allem auch wenn die gerechte Aufteilung des Vermögens kompliziert ist oder wenn mit dem Erbe bestimmte Anweisungen und Wünsche verbunden werden sollen, ist das Testament unverzichtbar. Dabei haben die gesetzlichen Bestimmungen zum Pflichtteil weiterhin Gültigkeit. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich von einem Notar oder Juristen beraten zu lassen. Bei größeren Vermögen und bei der Weitergabe von Firmen oder Unternehmen empfiehlt es sich zudem, einen Steuerberater zurate zu ziehen, um steuerliche Mehrbelastungen der Erben zu vermeiden und für die Erben und Nachfolger Klarheit zu schaffen. Beachten Sie auch: Ein Testament ist nur dann rechtsverbindlich, wenn es den gesetzlichen Vorschriften entsprechend verfasst wurde.

Hinweise für ein gültiges Testament:

  • Es muss handschriftlich verfasst werden und mit Vor- und Zunamen unterschrieben sein.

  • Wenn ein Ehepaar gemeinsam ein Testament verfasst, muss es von einem Ehepartner handschriftlich aufgesetzt und von beiden unterschrieben werden.

  • Ist das Testament nicht handschriftlich verfasst oder ohne Unterschrift, ist es ungültig. Zusätzlich sollten Ort und Datum genannt werden.

  • Das Testament muss beim Amtsgericht eingereicht werden.

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